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News-Archiv | Artikel vom 17.04.2019

Saisonkennzeichen – wer braucht denn sowas?

Saisonkennzeichen sind eine ideale Lösung für all jene, die ein zulassungspflichtiges Fahrzeug nicht das ganze Jahr über fahren. Das betrifft vor allem Eigner von Cabrios, Oldtimern und Youngtimern oder Motorrädern. Ihr Liebling bleibt oft zwischen November und März oder April in der Garage.

Acht Wochen bis elf Monate – das ist der Zeitrahmen für Saisonkennzeichen. Je kürzer die Geltungsdauer, umso günstiger Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsprämie. Am Kennzeichen kann man die Dauer an einer Markierung auf der rechten Seite ablesen. Steht dort zum Beispiel 04I10, heißt das, die Betriebserlaubnis gilt von April bis Oktober. Fällt der TÜV-Termin („Hauptuntersuchung“) in die zulassungsfreie Zeit, steht die HU zu Beginn der neuen Saison an.

Außerhalb des Zulassungszeitraums ist das Fahrzeug beitragsfrei haftpflicht- und sogar teilkaskoversichert, falls vorhanden. Es darf aber nicht auf öffentlichen Straßen und Flächen fahren oder stehen. Eine Garage oder der Stellplatz auf privatem Grund sind also Pflicht. Wer das Fahrzeug in dieser Zeit bewegen will, etwa für eine Probe- oder Überführungsfahrt, braucht ein Kurzzeitkennzeichen, auch gelbes Kennzeichen genannt. Es ist an der gelben Markierung zu erkennen. Darauf steht in schwarzer Schrift das Ablaufdatum. Das Kurzzeitkennzeichens ist fünf Tage lang gültig und an das Fahrzeug gebunden.

Wer über Saisonkennzeichen nachdenkt, besitzt meistens mehr als ein Fahrzeug. Für diesen Fall bieten manche Versicherer interessante Sonderkonditionen, vor allem für Oldtimer (ab 30 Jahre) und  Youngtimer (meistens ab 20 Jahre) als Zweitfahrzeug. Sie haben Fragen? Ich bin für Sie da.




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